Newsletter Februar

Liebe Besucherinnen und Besucher,

in der heutigen Ausgabe berichten wir über die Neuerungen der EU F-Gase-Verordnung, die ab 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind und über die Gefahren des Kältemittels 1234yf, die in einem Faktenblatt zusammengetragen wurden.

EU F-Gase-Verordnung: Neuerungen ab 1. Januar 2022

Mit Beginn dieses Jahres treten weitere Maßnahmen der EU F-Gase-Verordnung in Kraft. Damit leitet die EU eine weitere Stufe des „Phase-Downs“ ein, durch das die Menge des Treibhauspotenzials, das durch die Nutzung von F-Gasen entsteht, bis 2030 auf nur noch 21 Prozent des Wertes von 2015 abgesenkt werden soll.

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen somit Kühl- und Gefriergeräte für die gewerbliche Nutzung, die F-Gase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten, nicht mehr verwendet werden. Auch gewerblich genutzte mehrteilig zentralisierte Kälteanlagen mit einer Nennleistung von mindestens 40 Kilowatt Kälteleistung, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr zu ihrem Funktionieren benötigen, sind von dieser Regelung betroffen.

Eine detaillierte Übersicht über die Neuerungen ab 2022 finden Sie hier.

Gerne beraten wir von Engeland Engineering Sie zu natürlichen Kältemitteln wie Ammoniak, CO2 oder Propan, um Ihre Kälteanlage langfristig wirtschaftlicher und umweltschonender zu betreiben. Denn durch die Energieeffizienz und dem natürlichen Vorkommen dieser Kältemittel liefern sie einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Sprechen Sie uns an!

+++++++++++++++++++

Gefährlicher Brennstoff – Faktenblatt zum Kältemittel 1234yf

Das Kältemittel R-134a ist eines der Kältemittel, das seit 1. Januar 2022 im Zuge des Phase-Downs der F-Gase-Verordnung in gewerblich genutzten Kühl- und Gefriergeräten nicht mehr verwendet werden darf. Als Ersatz wird bereits seit Jahren das Kältemittel 1234yf beispielsweise in Autoklimaanlagen eingesetzt. Der aktuelle Bitzer Kältemittelreport führt 21 Gemische auf, deren Bestandteil ein HFO (R1234yf / ze) ist, darunter Kältemittel wie R449A / R454A / R 513A.

Mit einem Treibhauspotenzial von vier unterschreitet das Kältemittel den Grenzwert der F-Gase-Verordnung und ist somit vom Phase-Down nicht betroffen. Allerdings bringt 1234yf weitere Gefahrenpotenziale mit sich, die Pro Klima gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland und der Deutschen Umwelthilfe bereits 2012 in einem Faktenblatt zusammengetragen hat.

Neben der schlechten Abbaubarkeit des Kältemittels, wenn dieses in die Umwelt gerät, ist insbesondere die hohe Entzündbarkeit des Kältemittels ein wichtiges Thema. Denn im Brandfall entsteht durch Entweichen der Kühlflüssigkeit Fluorwasserstoff, das mit Wasser zur ätzenden Fluorwasserstoffsäure reagiert. Für Autoinsassen und Rettungskräfte kann die Säure somit schnell gefährlich werden.

Die Gefahrenpotenziale, auf die bereits vor zehn Jahren aufmerksam gemacht wurde, sind heute aktueller denn je, da das Kältemittel R-134a endgültig von 1234yf ersetzt wird.

Weitere Informationen sowie das Faktenblatt zu 1234yf sind unter folgendem Link zu finden.

Auch wir von Engeland Engineering stehen Ihnen gerne für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung und beraten Sie zum Einsatz natürlicher Kältemittel als sichere Alternative.