Liebe Besucherinnen und Besucher,
mit der heutigen Ausgabe informieren wir Sie über eine besonders freudige Entwicklung bei Engeland Engineering: Jan H. Engeland wurde als Sachverständiger nach §29b BImSchG bekanntgegeben. Außerdem geben wir Tipps zum Frequenzumrichter und informieren über das richterliche Verfahren zur F-Gase-Verordnung.
Info: Jan H. Engeland als Sachverständiger nach §29b BImSchG bekanntgegeben
Jan H. Engeland, Inhaber der Engeland Engineering Ingenieurgesellschaft mbH, ist durch die Stadt Bremen nach §29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) als Sachverständiger bekanntgegeben worden. Jan H. Engeland ist damit berechtigt, Prüfungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie nach §29a BImSchG durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntgabe setzt voraus, dass der Bekanntgegebene im Sinne des §29b BImSchG über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt sowie die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen organisatorischen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus ist Jan H. Engeland berechtigt, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auch als Gerichtsgutachter aufzutreten.
Die Verbindung von hoher Planungskompetenz für Kälte- und Schaltanlagen mit den Fertigkeiten und dem Know-how für Steuerungen und Visualisierungskonzepte aus eigenem Haus sowie der Zulassung als Sachverständiger und Gutachter macht Engeland Engineering mit seinen derzeit fünf Mitarbeitern zu dem fachlich leistungsfähigsten Ingenieurbüro für Energie- und Kältetechnik in Deutschland.
Tipp: Frequenzumrichter zur Drehzahlregelung
Ein Frequenzumrichter ist ein elektronisches Gerät, welches aus Wechselspannung mit fester Drehzahl eine Wechselspannung generiert, die in Amplitude und Frequenz veränderbar ist. Maschinen sind dank Frequenzumrichtern einer geringeren mechanischen Belastung ausgesetzt, das Geräuschniveau nimmt ab, Anlaufströme werden direkt begrenzt. Das Drehmoment kann – unabhängig von der Last – mit Hilfe eines modernen Frequenzumrichters auf ± 0,5 Prozent genau angepasst und aufrechterhalten werden.
Oft übersehen wird der Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Umrichterbetrieb, Kompensation und Verdrosselungen benötigen selber Energie. Um Überraschungen beim Betrieb des Frequenzumrichters zu ersparen, sollte man folgende Punkte für eine nachhaltige Planung berücksichtigen:
- Störungen der MSR-Signale bis zum Ausfall der regeltechnischen Anlagenstrecken
- Lagerströme an den Motoren bis zum Ausfall der Antriebe
- Störungen und Verzerrungen des Eingangsnetzes
- Schutz der Frequenzumrichter vor Netzschwankungen
- Einbindung der gesamten Antriebsstrecke in den Potenzialausgleich des Gebäudes
- Ableitströme, die zu Fehlauslösungen eventueller Isolationsüberwachungen führen
- Auswahl und Anschluss der elektrischen Leitungen für den Last- und Steuerteil
- Berücksichtigung der Leitungslängen und Installationsgegebenheiten
- Auswahl der Netz- und Filtertechniken aufgrund der Netzanalyse
- Parallelbetrieb von Antrieben
- Ausrüstung des Frequenzumrichters bezüglich der Bustopologie und Safety-Abschaltung
- Die Umgebungsbedingungen für den Frequenzumrichter
- Nicht zuletzt natürlich: Die Wirkung des Umrichters auf den geregelten Prozess beziehungsweise die Kälteanlage
Nur vollständig parametrierte und qualifiziert in den Prozess integrierte Frequenzumrichter mit angepasster Hardware können energieeffizient und dauerhaft arbeiten. Die hierzu erforderliche Planungsleistung, Problem- und Schwachstellenanalysen, sowie die Führung Ihres Elektrofachbetriebes/Kälteanlagenbauers übernimmt unser Herr Brinkmann als Meister im Elektrohandwerk mit mehr als 25-jähriger Berufserfahrung in Planung und Umsetzung gerne für Sie!
Recht: Revision der F-Gase-Verordnung
Bis Ende 2022 soll eine Revision der neuen F-Gase-Verordnung der EU erfolgen. Hierbei werden die von der Verordnung betroffenen Fachbereiche, insbesondere Fachverbände, angehört und können Änderungsvorschläge für die Verordnung machen.
Hierzu wurde unter anderem ein entsprechender Fragenkatalog an die Mitglieder des europäischen Verbandes AREA (Air conditioning and Refrigeration European Association) geschickt. Rund 80 Prozent der Mitglieder haben sich an der Befragung beteiligt.
Die ersten Ergebnisse dieser Befragung liegen inzwischen vor und es hat sich gezeigt, dass sich ein Großteil der Branche mit der geltenden Verordnung und den damit einhergehenden Verboten weitestgehend arrangiert hat. 80 % der Teilnehmer haben demnach den Einfluss der Verordnung auf die Branche als positiv bewertet, weil sie Antrieb für innovative und umweltverträgliche Lösungen sei. Die überwiegende Mehrheit akzeptiert die Verordnung in der vorliegenden Form und sieht nur geringen Änderungsbedarf.
Negativ bewertet wurde unter anderem der gestiegene Preis für Kältemittel, der limitierte Markt sowie der hierdurch bedingte verstärkte illegale Handel mit Kältemitteln. Inzwischen gäbe es EU-weit rund 1.600 Inverkehrbringer von Kältemitteln gegenüber 300 vor der Verordnung. Der Markt ist somit deutlich unübersichtlicher geworden.
Der deutsche Fachverband VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.) stellt in seiner Stellungnahme fest, dass derzeit eine Rückkehr zu „ursprünglichen Kältemitteln“ stattfinde und betont, dass „für fast alle Anwendungen natürliche Kältemittel zur Verfügung“ stehen. Mehr dazu unter:
https://www.kka-online.info/artikel/kka_Review_der_F-Gase-Verordnung_3595836.html